Der SYPROLUX hat sich dafür stark gemacht, dass die Arbeitsbedingungen im Bereitschaftsdienst geregelt werden. Deshalb wurde die „Instruction générale 15“ überarbeitet. Auf dem Tisch liegen nun klare Regeln für die Arbeitsbedingungen.

Einsatz und Ruhezeit

Dazu gehört, dass man vor oder nach einem Einsatz mindestens 10 Stunden Ruhezeit hat. Die maximale Arbeitsdauer wurde auf 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden begrenzt. Das heißt: acht Stunden normale Schicht und dann maximal sechs Stunden Einsatz (Intervention) als Bereitschaft. Das heißt auch, dass die Astreinte jetzt endlich mit in die Arbeitsbestimmungen einfließt.

Die geleistete Arbeitszeit wird auch sofort vergütet (majoration). Außerdem werden die Stunden, die anfallen, wenn die Ruhezeit einen verspäteten Schichtbeginn mit sich bringt, als gearbeitet betrachtet und nicht wieder von den geleisteten Arbeitsstunden abgezogen. Eine Intervention dauert vom Anruf bis zur Rückkehr zum Ausgangspunkt.

Vergütung

Die Bezahlung für Astreinte (Bereitschafts- und Einsatzzeit) wird erhöht. Die Prime d’astreinte wird jetzt doppelt so hoch sein wie bisher und die Prime d’intervention sogar dreimal so hoch.

Ruhetage

Bisher gibt es einen zusätzlichen Ruhetag, wenn man zwei Tage Bereitschaftsdienst an Ruhetagen oder Feiertagen hat. Die CFL-Direktion wollte das ersatzlos abschaffen. Anstatt die Stunden einfach zu streichen, sollen sie jetzt nur noch reduziert werden.

Wir, als SYPROLUX, versuchen noch, an diesem Punkt nachzuverhandeln. Derzeit will die Direktion, dass den Mitarbeitern pro zwei Wochen Bereitschaft nur noch vier Stunden gutgeschrieben werden. Ein Feiertag soll doppelt angerechnet werden.

Asteinte = Arbeitszeit

Als SYPROLUX sind wir der Überzeugung, dass diese Textvorlage eine klare Verbesserung für die Mitarbeiter ist, im Gegensatz zu den aktuellen Bestimmungen aus dem Jahre 1976 und 2007. Mit der Eingliederung der Astreinte in unsere Arbeitsbestimmungen ist klar, dass Bereitschaftsdienst als geleistete Arbeit gewertet wird. Eine garantierte und ununterbrochene Ruhezeit ist total wichtig, damit die Arbeitssicherheit verbessert wird. Es ist höchste Zeit, dass die Bezahlung der Bereitschaftsstunden angehoben wird. Die gewährten Freistunden sollen pro Ruhe- und Feiertag gezählt werden. Wir haben also noch ein paar Punkte, die wir verbessern wollen. Dazu wollen wir uns mit der CFL-Direktion zusammensetzen und in einem offenen, kritischen, aber konstruktiven Dialog nach Lösungen suchen.

Wir halten uns an Abgemachtes,

auch wenn der OGB-L etwas anderes behauptet. Die Marschroute war übrigens schon lange vor dem Wahlprogramm für die Sozialwahlen bekannt. Als SYPROLUX haben wir schon vor rund einem Jahr unseren Vertretern und Mitgliedern den aktuellen Textvorschlag vorgestellt und mit ihnen darüber diskutiert. Schade nur, dass das Dossier aufgrund von politischem Druck in der Schublade gelandet ist und nicht vor den Sozialwahlen abgeschlossen werden konnte.

Demnach: Wir, als SYPROLUX, sind noch immer auf Kurs

Bei dem Wort «Kurs» haben die Kollegen des OGB-L aber offenbar Probleme, überhaupt einen zu erkennen. Es scheint, als wären bei der Amtsübergabe des scheidenden Präsidenten des Landesverbandes auf seine Nachfolger im heutigen großen OGB-L wichtige Infos zu wichtigen Dossiers nicht angekommen oder verloren gegangen. Wir können uns einfach nicht erklären, wie es sonst sein kann, dass Dossiers und Texte, deren Rahmen längst bekannt sind, immer öfter von Anfang an erklärt werden müssen, um dann wieder für unendliche Diskussionen zu sorgen.

Wir vom SYPROLUX lassen uns davon jedenfalls nicht beeindrucken. Wir setzen uns vor allem für mehr Sicherheit, bessere Arbeitsbedingungen, klare Regeln für Ruhezeiten während des Bereitschaftsdienstes, die Aufnahme des Bereitschaftsdienstes in unsere Arbeitszeitregelung und eine einheitliche Handhabung des Bereitschaftsdienstes über alle Bereiche hinweg ein. Wir brauchen einfach bessere Regelungen als die von 1976 und 2007.