Leistungen Mutuelle
Ab dem 1. Januar 2001 (ministerieller Beschluss vom 20. Dezember 2000) haben unsere Mitglieder Anrecht auf folgende Leistungen:
185 € |
bei der Heirat eines Mitgliedes oder bei der Unterzeichnung eines Partenariatsvertra- ges seit 09. Juli 2004 (gültig ab 01. Januar 2006 durch ministeriellen Beschluss vom 13.12.2005) |
185 € |
bei der ersten hl. Kommunion eines jeden Kindes |
500 € |
Sterbegeld, fällig beim Tode der Ehefrau bzw. Witwe oder Partner gemäß Gesetz vom 9. Juli 2004 (ohne Karenzzeit) |
250 € |
Sterbegeld beim Tode eines Kindes, das zu Lasten des Mitgliedes ist. |
Bis zum 1. Juli 1987 konnten nur Transportarbeiter als Mitglied aufgenommen werden, die weniger als 60 Jahre alt waren. Diese Bestimmung fiel weg, aber die Leistungen beim Eintritt nach dem 50. Lebensjahr wurden vermindert.
Auf dem Delegiertentag von 2015 wurde der Beitrag der Ehrenmitglieder von ehemals 2€ pro Jahr auf 10€ gehoben.
Arzt und Krankenkosten
Die SYPROLUX-Fürsorgungskasse beteiligt sich an den ungedeckten Gesundheitsausgaben. Der Fonds wird jedes Jahr mit bis zu 9.920 € dotiert. Diese Summe wird jährlich prozentual unter den infrage kommenden Mitgliedern ausgezahlt, dies nach dem Abzug eines persönlichen Freibetrages von circa 400 € (indexiert). Beim Tode eines Mitgliedes wird eine Geldspende an ein von der Familie des Verstorbenen gewünschtes Sozialwerk überwiesen. Ist in der Todesanzeige keine Spende vorgesehen, so wird eine solche an das SYPROLUX Kinderferien- und Sozialwerk überwiesen. Die Familie wird hiervon in Kenntnis gesetzt.
Zusatzversicherung
Es besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, der „Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste“ (CMCM). Diese Zusatzkasse hat seit 1991 ihre Leistungen konstant und konsequent im Inland (PRESTA-PLUS) und Ausland (CMCM-Assistance) stark verbessert. Dazu kam noch die OPTI-PLUS und DENTA-PLUS, die im Falle von Zahnbehandlungen und Augen-Laserbehandlungen einspringt. Anmeldeformulare, sowie Auskünfte sind im SYPROLUX-Sekretariat erhältlich. Auch gibt es die Möglichkeit sich online über die Internetseite der CMCM direkt anzumelden.
(www. cmcm.lu)
Rechtsschutz und Rechtsauskunft
Eine äußerst wichtige Leistung des SYPROLUX ist der kostenlose Rechtsschutz. Dieser gilt für Streitfragen, die aus dem Dienstverhältnis oder der gewerkschaftlichen Tätigkeit resultieren. Besonders beansprucht wird dieser Dienst bei Verkehrsunfällen, Aggressionen, usw.
Eine kostenlose Rechtsauskunft durch unseren Anwalt gibt es auch bei privaten Anliegen, die Kosten eines Prozesses würden jedoch zu Lasten des Mitglieds gehen. Die Gesuche sind im Vorfeld im SYPROLUXGeneralsekretariat anzufragen. Abgemachte Termine sind unbedingt einzuhalten.